Allgemeinverfügung betreffend Aufhebung des bedingten Feuerverbots im Wald und in Waldesnähe aufgrund der anhaltenden Trockenheit

16. September 2026

Die Niederschläge der letzten Tage haben im Kanton Aargau zu einer Verbesserung der Lage in Be­zug auf die Trockenheit geführt. Aufgrund der Niederschläge der letzten Tage weisen die Boden­ messdaten wieder eine gesteigerte Feuchtigkeit, wenn auch auf tiefem Niveau, auf.
Experten der Abteilung Wald (BVU), der Aargauischen Gebäudeversicherung und des KFS AG haben die Lage beurteilt. Aufgrund der reduzierten Risiken und Gefahren ist die Aufrechterhaltung des be­dingten Feuerverbots nicht mehr notwendig

Ab Mittwoch, 16.09.2026, 12:00 Uhr gilt:
Gefahrenstufe 3 von 5 (erhebliche Gefahr) - Mahnung zur Vorsicht
(siehe Download-Dokumente)

Trockenheit

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