Allgemeinverfügung betreffend Aufhebung des bedingten Feuerverbots im Wald und in Waldesnähe aufgrund der anhaltenden Trockenheit
Die Niederschläge der letzten Tage haben im Kanton Aargau zu einer Verbesserung der Lage in Bezug auf die Trockenheit geführt. Aufgrund der Niederschläge der letzten Tage weisen die Boden messdaten wieder eine gesteigerte Feuchtigkeit, wenn auch auf tiefem Niveau, auf.
Experten der Abteilung Wald (BVU), der Aargauischen Gebäudeversicherung und des KFS AG haben die Lage beurteilt. Aufgrund der reduzierten Risiken und Gefahren ist die Aufrechterhaltung des bedingten Feuerverbots nicht mehr notwendig
Ab Mittwoch, 16.09.2026, 12:00 Uhr gilt:
Gefahrenstufe 3 von 5 (erhebliche Gefahr) - Mahnung zur Vorsicht
(siehe Download-Dokumente)
Zugehörige Objekte
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| Verfügung_unterzeichnet (PDF, 815 kB) | Download | 0 | Verfügung_unterzeichnet |
| Merkblatt_Stufe3 (PDF, 511 kB) | Download | 1 | Merkblatt_Stufe3 |