Mit dem Meldeformular Lebensmittelbetriebe melden Sie Ihre Tätigkeit nach Art. 12 der eidg. Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung (LGV) elektronisch beim AVS an. Falls der Betrieb Spirituosen abgeben möchte, stellen Sie mit demselben Formular das Gesuch für Ausschank und Verkauf von Spirituosen nach Art. 41a des Bundesgesetzes über die gebrannten Wasser und §9 des kantonalen Gastgewerbegesetz.

Es ist wichtig, dass das Meldeformular elektronisch an das Amt für Verbraucherschutz übermittelt wird und zugleich die Gemeindekanzlei mit einer Kopie dessen Meldeformulars inkl. Kopien des Fähigkeits- und Personalausweises bedient wird.

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