Seit 01.01.2013 besteht die Möglichkeit, einen errichteten Vorsorgeauftrag beim Zivilstandsamt registrieren zu lassen. Damit kann eine handlungsfähige Person ihre Betreuung und rechtliche Vertretung im Fall ihrer Urteilsunfähigkeit regeln.

Die Eintragung des Hinterlegungsortes sowie gegebenenfalls Änderungen oder ein Widerruf können bei jedem Zivilstandsamt beantragt werden. Dafür ist eine persönliche Vorsprache beim Zivilstandsamt nötig. Bitte vereinbaren Sie dazu vorgängig einen Termin.

Das Zivilstandsamt trägt den Aufbewahrungsort des Vorsorgeauftrages im Personenstandsregister aufgrund der mündlichen Aussage der betroffenen Person ein. Der Vorsorgeauftrag muss nicht vorgelegt werden. Das Zivilstandsamt kontrolliert nicht, ob der Vorsorgeauftrag korrekt verfasst ist und den Formvorschriften genügt. Ebenso gibt er darüber keine Auskünfte.

Für diesbezügliche Auskünfte ist die Erwachsenenschutzbehörde zuständig.

Hinweis: Bestattungswünsche oder Patientenverfügungen gehören nicht in den Vorsorgeauftrag (genauso wenig wie in ein Testament).

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