Sie wünschen eine Adressauskunft aus dem Einwohnerregister von Bad Zurzach?

Die Einwohnerkontrolle kann einer Privatperson auf schriftliches Gesuch hin, gestützt auf die gesetzlichen Bestimmungen folgende Auskunft erteilen:
  • Namen, Vornamen, Geschlecht, Adresse, Zivilstand, Heimatort, Datum des Zu- und Wegzuges sowie den Jahrgang

Der Gesuchsteller oder die Gesuchstellerin muss ein schützenswertes Interesse glaubhaft machen (z.B. Verlustscheine, Rechnungskopien, Vertragskopien etc.).

Auskünfte zu kommerziellen Zwecken werden nicht erteilt.

Pro Auskunft wird eine Gebühr von Fr. 20.-- erhoben.

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