Vor der Eheschliessung ist das so genannte Ehevorbereitungsverfahren durchzuführen, für welches das Zivilstandsamt am Wohnort der Brautleute zuständig ist. Wir bitten Sie, sich betreffend Terminvereinbarung telefonisch mit uns in Verbindung zu setzen.

Erforderliche Dokumente:

Schweizerinnen und Schweizer
  • Personenstandsausweis (erhältlich beim Zivilstandsamt des Heimatortes) Dieses Dokument ist nur notwendig, wenn Sie noch nicht im informatisierten Standesregister eingetragen sind. (weitere Auskünfte erteilt das Zivilstandsamt)
  • Niederlassungsbescheinigung (erhältlich bei der Einwohnerkontrolle der Wohngemeinde)
  • Pass oder Identitätskarte
  • Geburtsschein von gemeinsamen Kindern; nicht älter als 1 Monat

Ist das Ehevorbereitungsverfahren abgeschlossen, können die Brautleute den Heiratstermin definitiv vereinbaren.

Die Eheschliessung kann innert drei Monaten, nachdem das Ehevorbereitungsverfahren positiv abgeschlossen worden ist, stattfinden. Wünschen die Brautleute ihre Eheschliessung bei einem anderen Regionalen Zivilstandsamt in der Schweiz, wird zuhanden dieses Regionalen Zivilstandsamtes eine Trauungsermächtigung ausgestellt.


Ausländische Staatsangehörige

Die für ausländische Verlobte erforderlichen Dokumente sind je nach Heimatstaat verschieden und die Beschaffung nimmt oft längere Zeit in Anspruch. Bitte informieren Sie sich frühzeitig und in jedem Fall vor der Beschaffung der Dokumente bei uns. Wir beraten Sie gerne.

Die Dokumente dürfen nicht älter als sechs Monate sein. Urkunden, die nicht in Deutsch, Französisch, Italienisch oder Englisch abgefasst sind, bedürfen einer beglaubigten Übersetzung.

Zugehörige Objekte