Nach Abschluss der Ehevorbereitung gibt es eine 10tägige Sperrfrist, während der keine Trauung stattfinden kann. Die Ehevorbereitung ist ab Abschlussdatum 3 Monate gültig.

Falls die Trauung ausserhalb des Zivilstandskreises Bad Zurzach stattfinden soll, können wir Ihnen eine Trauungsermächtigung ausstellen, mit der sie bei jedem Zivilstandsamt in der Schweiz heiraten können.

Zur Trauung sind 2 mündige Zeugen mitzubringen, die sich über ihre Identität ausweisen können. Trauungen werden in deutscher Sprache durchgeführt. Falls die sprachliche Verständigung nicht gewährleistet ist, muss das Brautpaar einen Dolmetscher beiziehen. Dieser darf weder mit der Braut noch mit dem Bräutigam in direkter Linie verwandt sein und muss sich über die entsprechenden Sprachkenntnisse ausweisen können.

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