Öffentliche Anlässe bedürfen einer Bewilligung gemäss Gastgewerbegesetz. Ebenso sind geplante Verlängerungen der Wirtetätigkeit bewilligen zu lassen.

Bitte wenden Sie sich an die Gemeindekanzlei. Wir stellen Ihnen die gewünschten Formulare gerne zu und stehen bei Fragen zur Verfügung.

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