Abmeldung
Zuständiges Amt: Einwohnerdienste Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.
Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert acht Tagen nach dem Wegzug beim Schalter der Einwohnerkontrolle abmelden. Wenn Sie das Schweizerbürgerrecht besitzen, benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:
Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen wir von Ihnen:
Unter folgendem Link können Sie die Abmeldung auf der Gemeinde auch online vornehmen: http://ag.eumzug.swiss/ Der Kanton Aargau sowie weitere Kantone haben sich zum Verbund eUmzug Schweiz zusammengeschlossen und bieten eine gemeinsame Lösung für die online Adressänderung an. Ab 10. August 2017 können Sie An-, Ab- und Ummeldungen bequem online erfassen, die persönliche Vorsprache am Schalter der Einwohnerdienste entfällt dadurch. Der aktuelle Stand der Verarbeitung wird dem Meldepflichtigen jeweils per Mail mitgeteilt. Bei Zu- oder Wegzug ins Ausland kann der Dienst leider nicht genutzt werden. Bei fachlichen Problemen melden Sie sich an einwohnerkontrolle@tegerfelden.ch oder 056 254 27 00 Preis: Dieser Dienst ist gratis
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