Sie verlassen unsere Gemeinde?
Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.

Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug bei unserem Schalter abmelden. Wenn Sie das Schweizerbürgerrecht besitzen, benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:

  • Identitätskarte oder Pass


Wenn Sie ausländische/r Staatsangehörige/r sind, benötigen wir von Ihnen:

  • Ausländerausweis


Die Abmeldung aus unserer Gemeinde ist gratis.

ACHTUNG: Bei Abmeldung ins Ausland bitte mindestens 14 Tage vor Abreise bei uns melden!

Unter folgendem Link können Sie die Abmeldung auf der Gemeinde auch online vornehmen: http://ag.eumzug.swiss/

Preis

Dieser Dienst ist gratis

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