Hundehaltung / LeinenpflichtEs ist verboten, Hunde unbeaufsichtigt laufen zu lassen. Bei Begegnungen mit Menschen und Tieren sind Hunde an der Leine zu führen. Gemäss dem aargauischen Jagdgesetz § 21 sind Hunde jeweils vom 1. April bis 31. Juli auch im Wald und am Waldrand an der Leine zu führen. Datum der Neuigkeit 14. Feb. 2020
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